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Pflege"neu"ordnungsgesetz
Bereits am 5.10.26 wurde im AWO Treff ein Vortrag zur Reform des Pflegegesetzes von Frau Jasmin Födisch und deren Mitarbeiterin gehalten, mit dem Hinweis auf anstehende Änderungen im Pflegegesetz.
Jetzt konkretisiert sich diese Gesetzesreform auf Grund des drastischen Anstiegs der Pflegekosten.
Die finanzielle Schieflage der Pflegekasse ist kein Geheimnis mehr, die Schieflage nimmt zu.
Zahlen hierzu zeigen die Dramatik, 2015 Ausgaben von 29 Mrd. Euro, 2020 von 49 Mrd. Euro und in 2025 bereits 74 Mrd. Euro. Handeln ist von der Politik gefordert.
Das Pflegeneuordnungsgesetz wurde auf den Weg gebracht und soll ab Januar 2027 greifen
Aber, es handelt sich um ein Sparpaket, das den Zugang zu Pflegeleistungen erschwert , und höhere finanzielle Belastungen für Kinderlose und Besserverdiener vorsieht. Eine Beitragssteigerung , die auch Ruheständler trifft, soll so vermieden werden.
Der Gesetzgeber sieht, neben dem Älter werden, auch genauso mit einem vielleicht zu großzügigen Zugang zu Leistungen, hier Handlungsbedarf. Das soll zukünftig verhindert oder eingeschränkt werden. So hat sich die Zahl der Menschen, die Pflegeleistungen erhalten in 23 Jahren verdreifacht. Jetzt sind über 6 Millionen Menschen (rd. 7,2 % der Einwohner) in der Pflegeversicherung gelistet, mit steigender Tendenz.
Die Zeiten der Super-Konjunktur, die den Sozialkassen viel Geld in die Taschen spülte, ist vorbei.
Was tun?
Wird es nach vielen nicht gelungenen Reformen tatsächlich eine echte und für alle Bevölkerungsschichten gerechte Lösung geben?
Schnell noch einen Antrag stellen! Erstanträge und Erhöhungsanträge sind davon betroffen!
Mit Verschlechterungen für Pflegebedürftige soll das Pflegeneuordnungsgesetz im Januar 2027 in Kraft treten . Man sollte jetzt noch schnell aktiv werden. Die Anforderungen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen steigen, der Entlastungsbetrag von 131 Euro in Pflegegrad 1 falle künftig weg, so auch schon im Vortrag von Frau Jasmin Födisch
angesagt. Antrag bis 31.12.2026 gestellt – es gelten die bisherigen, in der Regel günstigeren Kriterien.
Bei Ablehnung ist eine Widerspruch möglich – ein Monat Zeit ab Zustellung Ablehnungsbescheid
Zur Erinnerung:
Pflegestufen wurden durch Pflegegrade abgelöst. Neue Pflegestufen sind die 5 Pflegegrade! Aus 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Bei 1 bis 3 soll der Zugang erschwert werden!
Im Zweifelsfall holen sie sich Rat und Hilfe bei den zuständigen Behörden.
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